Dauerauftragsänderung - Anzeige des geänderten Wertes auf dem Beleg
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Auf dem Beleg des Änderungsauftrages eines Dauerauftrags sollte die eingegebene Änderung angezeigt werden. Wenn ein Dauerauftrag z. B. befristet wird, sollte diese Änderung mit dem konkreten Wert auf dem Beleg stehen.
In Abstimmung
Daueraufträge
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Vorgeschlagen von:
Sandra Pausch
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Zugestimmt: 15 Apr.
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Kommentare: 0