Bei fehlerhafter Empfängerüberprüfung den tatsächlichen Namen des Empfängers angeben

4 Stimmen

Nicht nur bei geringer Abweichung des Empfängers den Korrekturvorschlag angeben, sondern immer angeben. Häufig passt der Name überhaupt nicht, da es sich um einen Firmennamen handelt und der Kontoinhaber eine Privatperson ist. Auch bei staatlichen Institutionen wie den Finanzämtern wird der Kontoinhaber nicht auf dem Bescheid angegeben. Hier wäre der korrekte Name des Empfängers hilfreich, um sichergehen zu können, dass es sich nicht um einen Betrug handelt.

In Abstimmung Empfängerüberprüfung (VoP) Vorgeschlagen von: Anton Meier Zugestimmt: 04 März Kommentare: 2

Kommentare: 2